Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 11. September 2024
Die Stimmberechtigten werden herzlich zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung am
Mittwoch, 11. September 2024, 19:30 Uhr, im Geissbergsaal, Schulhaus Geissberg, 8633 Wolfhausen eingeladen
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung der Parkierungsverordnung für die Gemeinde Bubikon.
2. Beantwortung allfälliger Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Die Akten liegen ab sofort zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen
Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:
Anfragen über Angelegenheiten von «allgemeinem» Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
Der Gemeinderat
Bubikon, 9. August 2024
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung