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30. August 2024

Amtliche Publikation

Teilrevision der Nutzungsplanung Windkraftanlagen / Öffentliche Auflage

Der Kanton Zürich plant am "Hombergchropf" eine Windenergieanlage in den kantonalen Teilrichtplan Energie (https://www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung.html) aufzunehmen, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenig Schutzinteressen entgegenstehen. Vorgesehen ist eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 m. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden. Die öffentliche Auflage der geplanten Richtplanrevision dauert längstens bis 31. Oktober 2024.

Die Gemeinde Bubikon weist diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen. Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen.

Der Gemeinderat sieht sich in der Pflicht, eine äusserst sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schutz einzufordern und für ein intaktes Natur- und Landschaftsbild einzustehen. Mehrfach brachte der Gemeinderat seine kritische Haltung gegenüber den kantonalen Bestrebungen zum Ausdruck, am Hombergchropf den Bau einer Windenergieanlage zu ermöglichen. Er zeigt sich besorgt, dass die Gemeinde überstimmt und vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Planungskommission Mindestabstandsbestimmungen von industriell betriebenen Windkraftanlagen zu Wohnbauten ausgearbeitet.

Der Gemeinderat hat am 21. August 2024 beschlossen:

1. Der Entwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung zu Windkraftanlagen
(Stand: 9. April 2024) wird genehmigt.

2. Die Teilrevision der Nutzungsplanung wird mit den zugehörigen Unterlagen z.H. der 60-tägigen öffentlichen Auflage sowie zur Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.

3. Die relevanten Unterlagen liegen vom 30. August bis 29. Oktober 2024 bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf https://www.bubikon.ch/windenergieanlage abrufbar.

4. Innert der Aktenauflagefrist kann sich jede Person zu den Inhalten der Teilrevisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis 29. Oktober 2024 (Poststempel) schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Bubikon zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

5. Die massgebenden nach- und nebengeordneten Planungsträger werden gemäss
§ 7 Abs. 2 PBG eingeladen während selbiger Frist zur Revisionsvorlage schriftlich Stellung zu nehmen.

Bubikon, 30. August 2024                                  Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Bubikon Teilrevision Windenergie BZO (PDF, 150.14 kB) Download 0 Bubikon Teilrevision Windenergie BZO
Bubikon Teilrevision Windenergie Bericht (PDF, 7.43 MB) Download 1 Bubikon Teilrevision Windenergie Bericht
GR-Beschluss - Teilrevision Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zu Windenergieanlagen ausserhalb Bauzone (PDF, 312.26 kB) Download 2 GR-Beschluss - Teilrevision Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen zu Windenergieanlagen ausserhalb Bauzone