Dauernde Verkehrsanordnung -Dürntnerstrasse,
Höhe Einmündung Ufgäntstrasse/Grünigerstrasse, bis Einmündung Kreuzstrasse; Rosengartenstrasse ab Neubau Kreisel bis Wändhüslenstrasse, Höhe Liegenschaft Friedheimstrasse Nr. 1 + 3
Betrifft: 8608 Bubikon
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag des Kantonalen Tiefbauamtes und im Einvernehmen mit der Gemeinde Bubikon wird auf den oben genannten Strassen die signalisierte Ausserorts-Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 60 Km/h festgelegt (bisher HG 80 Km/h).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich
Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.10.2024
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Bemerkungen:
Publizierende Stellen:
- Tiefbauamt des Kantons Zürich, P + R, Projektmanagement Ost
- Gemeinde Bubikon