Baugesuch Nr. 2025-003
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage) beim Gebäude Vers.-Nr. 2001 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4757, Oberwolfhauserstrasse 6, 8633 Wolfhausen (Zone: Industriezone) / Ohne Aussteckung
Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.
Planauflage 20 Tage vom 24. Januar bis 13. Februar 2025