Baugesuch Nr. 2025-032
Ringli Reto, Kämmoosstrasse 6, 8608 Bubikon
Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses beim Gebäude Vers.-Nr. 2547 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 691, Wihaldenstrasse 31b, 8608 Bubikon (Zone: 1-geschossige Wohnzone W1)
Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.
Planauflage 20 Tage vom 30. Mai bis 19. Juni 2025 (Am Freitag, 30. Mai 2025 bleiben unsere Büros geschlossen)