Dauernde Verkehrsanordnung
Betrifft: 8608 Bubikon
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Einbahnstrasse
Mit der baulichen Anpassung wird die Tafletenstrasse neu in die Höslistrasse geführt. Ab Höhe Tafletenstrasse Nr. 11, wird die Einbahnstrasse signalisiert und ab Höhe Tafletenstrasse Nr. 13 und 15, ist die Fahrtrichtung bei den Ausfahrten für den Verkehr nur nach links erlaubt.
Bubikon
Tafletenstrasse
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22. September 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Bubikon