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31. Oktober 2025

Abwassergebührentarif – Gebührenerhöhung per 1. Januar 2026

Mit Beschluss Nr. 2025-129 vom 22. Oktober 2025 hat der Gemeinderat den Abwassergebührentarif per 1. Januar 2026 wie folgt festgesetzt:

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss mit dem Gebührentarif liegt, während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf oder kann von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gemeinderat, 31. Oktober 2025

Zugehörige Objekte

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GRB 2025-129 - Gemeinde Bubikon Abwasser Gebührentarif 2026, Gebührenerhöhung (PDF, 221.75 kB) Download 0 GRB 2025-129 - Gemeinde Bubikon Abwasser Gebührentarif 2026, Gebührenerhöhung