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12. Mai 2026

Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative "Schuldenbremse"

Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative von Markus Brunner betreffend "Schuldenbremse" geprüft und für gültig erklärt. Unter Berücksichtigung der Rechtskraft der Gültigkeitserklärung und der Vorprüfung durch das Gemeindeamt betreffend Anpassung der Gemeindeordnung, wird der 29. November 2026 als Abstimmungssonntag vorgesehen.

Die Einzelinitiative sowie der Beschluss können, während der Rekursfrist, im Gemeindehaus oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss über die Gültigkeitserklärung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Gemeinderat Bubikon

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2026-50 Einzelinitiative Schuldenbremse - Markus Brunner - vom 11. Februar 2026 - Gültigkeitserklärung (PDF, 556 kB) Download 0 2026-50 Einzelinitiative Schuldenbremse - Markus Brunner - vom 11. Februar 2026 - Gültigkeitserklärung