Kopfzeile

Inhalt

24. Juli 2026

Baugesuch Nr. 2026-039

Scheibling Marco, Haldengutstrasse 7, 8630 Rüti (BG 2026-039)
Umbau eines Einfamilienhauses beim Gebäude Vers.-Nr. 1338 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 668, Widenswil 1, 8608 Bubikon (Zone: Weilerkernzone WK)

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus­schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.

Planauflage 20 Tage vom 24. Juli bis 13. August 2026