Beschluss des Gemeinderates vom 5. August 2026 - Erneuerungswahl Friedensrichter 2027 - 2033 - Festsetzung Termine
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Bubikon
Gemeinderatsbeschluss:
2026-89 Erneuerungswahl Friedensrichter 2027 - 2033 - Festsetzung Termine