Beschluss des Gemeinderates vom 19. August 2026 - Kulturkommission - Kulturverbund - Rüti - Bubikon - Anschlussvertrag - Genehmigung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen.
Die Unterlagen liegen ab dem 28. August 2026 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Präsidiales und Kultur, zur Einsichtnahme auf, respektive können von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gemeinderat Bubikon
Gemeinderatsbeschluss:
GRB 2026-111 Kulturkommission - Kulturverbund - Rüti - Bubikon - Anschlussvertrag - Genehmigung