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7. Oktober 2026

Auflage: Sanierung Giessenstrasse, 8608 Bubikon

Betrifft: 8608 Bubikon

Beschrieb:
Das Projekt Sanierung Giessenstrasse, 8608 Bubikon, wurde im Zeitraum vom 29. Mai 2026 bis 29. Juni 2026 gemäss §13 Strassengesetz (StrG) öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. lm Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wurden Rückmeldungen aus der Bevölkerung abgeholt, um das Bauprojekt an lokale Bedingungen anzupassen. Es sind insgesamt 11 Stellungnahmen von Privatpersonen sowie lnteressensgruppen eingegangen. Alle eingegangenen Einwendungen wurden geprüft. Mit Gemeinderatsbeschluss 2026-107 vom 19. August 2026 hat der Gemeinderat die Einwendungen aus dem Mitwirkungsverfahren mittels Mitwirkungsbericht zur Kenntnis genommen. Gestützt auf die eingegangenen Mitwirkungseingaben wurden am Bauprojekt diverse Anpassungen vorgenommen. Das angepasste Bauprojekt liegt nun öffentlich auf.

Öffentliche Planauflage (§ 16 StrG):
Das Bauprojekt Sanierung Giessenstrasse liegt vom Mittwoch, 7. Oktober 2026 bis Freitag, 6. November 2026 während 30 Tagen bei der Gemeinde Bubikon, Abteilung Tiefbau und Werke, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit digital auf der Gemeinde Homepage www.bubikon.ch eingesehen werden. Die Hauptmerkmale der Sanierung sind so weit als möglich, vor Ort markiert (Bodenmarkierung mit Spray).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen das aufgelegte Projekt kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, Rekurs erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat sowie weitere nach Gesetz berechtigte Personen und Organisationen. Die in einfacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Über Einsprachen, welche im Rahmen der Projektauflage gemäss § 16/17 StrG erhoben wurden, wird mit der Festsetzung entschieden. Wer es unterlassen hat, Einsprache zu erheben, kann den Entscheid nicht anfechten (§ 17 Abs. 4 StrG).

Rechtsmittelfrist:
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.11.2026

Zugehörige Objekte

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bu.2022 tech bericht 2Auflage (PDF, 847 kB) Download 0 bu.2022 tech bericht 2Auflage
bu2022_BP-311_Sit (PDF, 1.76 MB) Download 1 bu2022_BP-311_Sit
bu2022_BP-312_Sit (PDF, 2.15 MB) Download 2 bu2022_BP-312_Sit
bu2022_BP-313_Sit (PDF, 1.23 MB) Download 3 bu2022_BP-313_Sit
bu2022_BP-331_Np (PDF, 705 kB) Download 4 bu2022_BP-331_Np