Baugesuch Nr. 2026-004
Rolf Arni, Treuhandbüro, alte Schulstrasse 5, 8608 Bubikon
Umnutzung zu nicht-landwirtschaftlicher Nutzung bei den Gebäuden Vers.-Nrn. 363, 364, 365 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3848, Gerbelstrasse 61, 8608 Bubikon (Zone: Landwirtschaftszone kantonal Lk) / ohne Aussteckung
Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.
Planauflage 20 Tage vom 6. November bis 26. November 2026