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Quellensteuerpflichtig sind Personen, die in Bubikon wohnen und weder das Schweizer Bürgerrecht noch die Niederlassungsbewilligung C haben und nicht mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt.

Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.

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