Ist Ihre Identitätskarte abgelaufen, haben Sie Ihre Identitätskarte verloren oder möchten Sie gerne Ihre erste Identitätskarte beantragen? Kommen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vorbei, es braucht keine Terminvereinbarung.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- bisherige Identitätskarte
- Verlustmeldung (wird von einer Schweizer Polizeitstelle ausgestellt)
- aktuelles Passfoto
Falls Sie kein Passfoto besitzen, machen wir für CHF 15.00 gerne direkt vor Ort ein geeignetes Foto.
Minderjährige müssen für eine neue Identitätskarte in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteiles vorbeikommen. Es ist zu beachten, dass Kinder ab 7. Lebensjahr ihren ID-Antrag ebenfalls persönlich bei uns unterschreiben müssen.
Eine neue Identitätskarte kostet für Kinder CHF 35.00 und ist 5 Jahre lang gültig. Bei Erwachsenen belaufen sich die Kosten auf CHF 70.00 und die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Grundsätzlich werden neue Identitätskarten innerhalb von 10 Arbeitstagen geliefert.
Biometrische Identitätskare mit Chip
Ab dem 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip ist weiterhin erhältlich und gültig.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 2. November 2026 zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug einer biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim Passbüro Zürich. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Einwohnerdiensten, sondern nur beim Passbüro Zürich beantragt werden.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |
| Name | Beschreibung |
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